Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen aller RK-Gemeinschaften im KV München
Die Lehrgangsinhalte entsprechen den Vorgaben der Ausbildungsordnung (AO) des BRK und beinhalten die Einweisung in alle gebräuchlichen Sprechfunkgeräte und Meldeempfänger des Kreisverbandes. Im Rahmen dieser Ausbildung ist die förmliche Verpflichtung nach § 1 Abs. 1 bis 3 Verpflichtungsgesetz gem. Richtlinie für BOS zu unterzeichnen.